Als selbst�ndiger Unternehmer unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungs-Pflicht. Sie haben allerdings das Recht, sowohl der gesetzlichen Kranken- wie auch der gesetzlichen
Rentenversicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen die M�glichkeit der Familienversicherung (1 Beitrag f�r die ganze Familie). Dieser Beitrag ist zwar einkommenabh�ngig,
liegt jedoch f�r eine 3 oder 4 k�pfige Familie niedriger als eine private Krankenversicherung.
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmen Sie selbst die H�he Ihrer Rentenbeitr�ge. Auf diese Weise
erwerben Sie zwar Anspr�che (s.g. Anwartschaften) auf eine sp�tere Altersrente (z.Z. ab Alter 62), allerdings erhalten Sie als freiwilliges Mitglied i.d.R. keinen Versicherungsschutz gegen Berufs- bzw. Erwerbsunf�higkeit.
Die Absicherung der Arbeitskraft spielt genau wie bei jedem Angestellten eine existentielle Rolle. Allerdings m�ssen Sie gerade als Selbst�ndiger auf den f�r Sie pers�nlich richtigen Versicherungsschutz achten.
Besteht Ihre Arbeitsleistung fast ausschlie�lich aus reiner "Denkarbeit", so ist die Frage zu stellen, in welchem Fall Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunf�hig werden. Hier bietet die Versicherungswelt
mittlerweile neben der klassischen BU-Versicherung L�sungen an, bei denen der Leistungsanspruch durch eine klare Definition der Beeintr�chtigung(en) geregelt ist.
Eine Krankentagegeld-Versicherung wird sehr oft vernachl�ssigt. Sie sollte so bemessen sein, dass Sie zumindest bei l�ngerer Krankheit (z.B. ab dem 43.Tag) Ihre Fixkosten decken k�nnen.
Haben Sie Familie, muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender H�he geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private und berufliche Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle �brigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig, doch bedroht eine fehlende Absicherung in
diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.