Als selbständiger Unternehmer unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungs-Pflicht. Sie haben allerdings das Recht, sowohl der gesetzlichen Kranken- wie auch der gesetzlichen
Rentenversicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit der Familienversicherung (1 Beitrag für die ganze Familie). Dieser Beitrag ist zwar einkommenabhängig,
liegt jedoch für eine 3 oder 4 köpfige Familie niedriger als eine private Krankenversicherung.
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmen Sie selbst die Höhe Ihrer Rentenbeiträge. Auf diese Weise
erwerben Sie zwar Ansprüche (s.g. Anwartschaften) auf eine spätere Altersrente (z.Z. ab Alter 62), allerdings erhalten Sie als freiwilliges Mitglied i.d.R. keinen Versicherungsschutz gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit.
Die Absicherung der Arbeitskraft spielt genau wie bei jedem Angestellten eine existentielle Rolle. Allerdings müssen Sie gerade als Selbständiger auf den für Sie persönlich richtigen Versicherungsschutz achten.
Besteht Ihre Arbeitsleistung fast ausschließlich aus reiner "Denkarbeit", so ist die Frage zu stellen, in welchem Fall Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig werden. Hier bietet die Versicherungswelt
mittlerweile neben der klassischen BU-Versicherung Lösungen an, bei denen der Leistungsanspruch durch eine klare Definition der Beeinträchtigung(en) geregelt ist.
Eine Krankentagegeld-Versicherung wird sehr oft vernachlässigt. Sie sollte so bemessen sein, dass Sie zumindest bei längerer Krankheit (z.B. ab dem 43.Tag) Ihre Fixkosten decken können.
Haben Sie Familie, muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender Höhe geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private und berufliche Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle übrigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig, doch bedroht eine fehlende Absicherung in
diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.