Angestellte mit mittlerem Einkommen sind im Falle einer Berufsunf�higkeit durch den Staat nicht ausreichend gesch�tzt.
Paaren, bei denen das Familieneinkommen in etwa h�lftig auf
beide Partner verteilt ist, k�nnen zwar durch das verbleibende Einkommen des anderen Partners und die geringe staatliche Erwerbsminderungsrente einen Absturz in die Sozialhilfe vermeiden, der gewohnte Lebensstandard
kann aber nicht aufrecht erhalten werden.
W�hrend alle vor dem 02.01.1961 Geborene nach der F�higkeit, den derzeitigen Beruf zu 50% aus�ben zu k�nnen, beurteilt werden (alte Regelung),
ist f�r alle anderen ausschlie�lich der Gesundheitszustand entscheidend. D.h., sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, so erhalten Sie vom Staat nur dann eine Rente wegen
Arbeitsunf�higkeit, wenn Sie aus gesundheitlichen Gr�nden nicht in der Lage sind, irgend einen Job f�r mindestens 6 Stunden am Tag zu verrichten. Ihre derzeitige T�tigkeit, Ausbildung oder soziale Stellung spielt dabei keine Rolle!
Die H�he der staatlichen Versorgung bei Berufsunf�higkeit kommt nicht einmal ann�hernd an Ihr urspr�ngliches Nettogehalt heran. Ohne Kompensation durch eine private Absicherung,
vorhandenes Kapital oder durch die eigene Familie, f�hrt im Schadenfall kein Weg am Sozialamt vorbei. Im Falle der vollen Erwebsunf�higkeit wird die staatliche Leistung zwar verdoppelt, sie liegt aber i.d.R.
immer noch deutlich unter Ihrem Nettogehalt.
Fazit:
Die private Absicherung Ihrer Arbeitskraft spielt eine existentielle Rolle. Haben Sie Familie, so muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender H�he geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle �brigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig,
doch bedroht eine fehlende Absicherung in diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.