Soziale Sicherung - Absicherung von Geschäftsführern (GGF's)

Jeder vierte wird im Laufe seines Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig !!!
-Das behauptet zumindest die Werbung der Versicherungswelt.
Skip intro Jeder vierte wird im Laufe seines Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig !!!
 -Das behauptet zumindest die Werbung der Versicherungswelt. Skip intro

Persönliche Beratung im Raum: Bergheim - Rhein-Erft-Kreis - Köln - Bonn - Aachen - Mönchengladbach - Leverkusen

AdA - Strategische Planung zur Absicherung der Arbeitskraft

AdA - Strategische Planung zur Absicherung der Arbeitskraft

   

Als geschäftsführender (beherrschender) Gesellschafter sind Sie aus Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung in die Gruppe der Selbständigen einzuordnen. Als selbständiger Unternehmer unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungs-Pflicht. Sie haben allerdings das Recht, sowohl der gesetzlichen Kranken- wie auch der gesetzlichen Rentenversicherung als freiwilliges Mitglied beizutreten.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit der Familienversicherung (1 Beitrag für die ganze Familie). Dieser Beitrag ist zwar einkommenabhängig, liegt jedoch auch bei einem hohen Einkommen für eine 3 oder 4 köpfige Familie mit einem Gehalt unterhalb der Kosten für eine private Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmen Sie als freiwilliges Mitglied selbst die Höhe Ihrer Rentenbeiträge. Wie bei angestellten Pflichtmitgliedern gehen Ihre eingezahlten Beiträgen in vollem Umfang in die Anwartschaft zur Altersrente (z.Z. frühestens ab Alter 64) ein, allerdings erhalten Sie als freiwilliges Mitglied keine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die Absicherung der Arbeitskraft spielt genau wie bei jedem Angestellten eine existentielle Rolle. Gerade als Selbständiger müssen Sie auf den für Sie persönlich richtigen Versicherungsschutz achten. Besteht Ihre Arbeitsleistung fast ausschließlich aus reiner "Denkarbeit", so ist die Frage zu stellen, in welchem Falle Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig werden. Weiterhin sollte vor einem Versicherungsabschluss die Frage nach der Möglichkeit zur betrieblichen Umorganisation geklärt werden. Gerade die Möglichkeit zur betrieblichen Umorganisation führt bei Selbständigen (und GGF's) im Schadenfall immer wieder zu leidvollen Streifällen. Für hochdotierte Führungskräfte bietet die Versicherungswelt mittlerweile neben der klassischen BU-Versicherung Lösungen an, bei denen der Leistungsanspruch durch eine klare Definition der Beeinträchtigung(en) geregelt ist. Einige dieser Versicherungsprodulkte können in Form s.g. Keyman-Policen vollumfänglich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und sind daher für GGF's hoch interessant.

Eine Krankentagegeld-Versicherung wird sehr oft vernachlässigt. Sie sollte so bemessen sein, dass Sie zumindest bei längerer Krankheit (z.B. ab dem 43.Tag) Ihre Fixkosten decken können. Hängen von Ihrer Einsatzfähigkeit weitere Arbeitsplätze ab (Angestellte), so können Sie Ihre Schlüssel-Position auch hier durch s.g. Keyman-Policen (Betriebsausgaben) versichern.
Haben Sie Familie, muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender Höhe geregelt sein. Als weitere, existentielle Absicherung ist die private Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle übrigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig, doch bedroht eine fehlende Absicherung in diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.

Skip intro
Gastbeiträge
Vielleicht interessieren Sie sich auch für folgende externe Webseiten:

Für den Inhalte der verlinkten Internetangebote sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich.

Jeder vierte wird im Laufe seines Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig !!!
-Das behauptet zumindest die Werbung der Versicherungswelt.

Valid HTML 4.01 Transitional CSS ist valide!