Als angestellter Akademiker mit überdurchschnittlichem Einkommen sind Sie im Falle einer dauerhaften (länger als 6 Monate) krankheitsbedigten Arbeitsunfähigkeit vom Staat nur äußerst schlecht geschützt.
Während alle vor dem 02.01.1961 Geborene nach der Fähigkeit, den derzeitigen Beruf zu 50% ausüben zu können, beurteilt werden (alte Regelung), ist für alle anderen ausschließlich der Gesundheitszustand entscheidend.
D.h., sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, so erhalten Sie vom Staat nur dann eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, irgend eine Tätigkeit für mindestens
6 Stunden am Tag zu verrichten.
Ihre derzeitige Tätigkeit, Ausbildung oder soziale Stellung spielt dabei keine Rolle!
Die Höhe der staatlichen Versorgung bei dauerhafter Berufsunfähigkeit kommt nicht einmal annähernd an Ihr ursprüngliches Nettogehalt heran. Ohne Kompensation durch eine private Absicherung, vorhandenes Kapital oder
durch die eigene Familie, führt im Schadenfall kein Weg am Sozialamt vorbei.
Im Falle der vollen Erwebsunfähigkeit wird die staatliche Leistung zwar verdoppelt, sie liegt aber immer noch weit unter Ihrem Nettogehalt.
Hinzu kommt eine grosse Versorgungslücke, sollten Sie einmal länger als 6 Wochen krank sein. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt Ihr Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse maximal
70% von der Beitragsbemessungsgrenze (In 2011 sind das rund 2.600 EUR pro Monat). Davon müssen allerdings die Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, so dass das maximale
Netto-Krankengeld rund 2.275 EUR beträgt.
Fazit:
Die private Absicherung Ihrer Arbeitskraft spielt eine existentielle Rolle. Besteht Ihre Arbeitsleistung fast ausschließlich aus reiner "Denkarbeit", so ist die Frage zu stellen, in welchem Fall Sie
im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig werden. Hier bietet die Versicherungswelt mittlerweile neben der klassischen BU-Versicherung Lösungen an, bei denen der Leistungsanspruch durch eine
klare Definition der Beeinträchtigung(en) geregelt ist. Solche Versicherungen lassen sich für Führungskräfte sehr oft in Form von s.g. Keyman-Policen als Betriebsausgaben deklarieren.
Eine Krankentagegeld-Versicherung sollte auf jeden Fall überdacht werden. Haben Sie Familie, muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender Höhe geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle übrigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig, doch bedroht eine fehlende Absicherung in diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.